zurück zur Startseite

Gesetzliche Betreuungen


ASD
Familienzentrum

SKFM Beratungsbüro für Wohnungs- und Obdachlose




Der Laden


SKFM -Tafel
Zöllnerhaus
Jugendclub Baumberg

Kontakt:
SKFM Monheim
am Rhein e. V.
Ernst-Reuter-Platz
2

D-40789 Monheim

Telefon: +49 (0)2173 9569-0
Telefax: +49 (0)2173 9569-15

E-Mail
Impressum/Copyright


Jugendgerichtshilfe (JGH)

Die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe im Jugend-gerichtsverfahren ist Pflichtaufgabe der Jugendämter, die diese an freie Träger wie dem SKFM Monheim delegieren kann (gemäß § 52 Abs. 2 KJHG). Die JGH betrifft Jugendliche (14 - 18 Jahre) und Heranwachsende (18 - 21 J.). Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Jugendämter Langenfeld und Monheim.

Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
Das Jugendgerichtsgesetz regelt die Verpflichtungen der Jugendgerichtshilfe (gemäß § 38 JGG). Sie soll im Verfahren vor dem Jugendgericht erzieherische, soziale und fürsorgliche Aspekte darstellen, um zur Erfassung der Persönlichkeit des Angeklagten beizutragen.

Dazu gehören:

  • wesentliche Punkte der Lebens- und Familienverhältnisse
  • Werdegang
  • bisheriges Verhalten des Angeklagten

Die Stellungnahme vor dem Jugendgericht
erfolgt in der Regel schriftlich und mündlich. Sie basiert meistens auf vorherige Gespräche mit dem Angeschuldigten und deren Bezugspersonen.


Ansprechpartnerin:

Frieda Jahnen