Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

 

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegt.

Sollten Sie Anhaltspunkte für Fehlverhalten und Verstöße gegen Gesetze (z.B. Arbeitsschutzgesetz, strafbare Handlungen wie Diebstahl, Korruption, …) oder interne Regelungen (z.B. Dienstanweisungen) haben, können Sie sich vertrauensvoll an die Interne Meldestelle wenden.

Durch Ihren Hinweis geben Sie uns die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Es wird ein digitales Hinweisgebersystem bereitgestellt.

Hierüber können Sie Hinweise abgeben und den aktuellen Bearbeitungsstand abfragen. Bei Bedarf kann dies im Hinweisgebersystem sogar vollständig anonym erfolgen.